Direktversicherung Informationen
Dienstag, den 30. Januar 2007Die gesetzliche Rentenversicherung bietet längst keine ausreichende finanzielle Versorgung für den Ruhestand mehr. Sie gewährleistet heutzutage lediglich die finanzielle Grundversorgung. Das Rentenniveau in der Bundesrepublik sinkt weiterhin von Jahr zu Jahr. Wer auch in 10-20 Jahren noch seinen Ruhestand genießen und die gewohnte Lebensqualität aufrecht erhalten will, der sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen, sondern sich frühzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge bemühen.
Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge bietet sich das Modell der so genannten Direktversicherung an. Hierbei schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten eine Direktversicherung ab. Er kann die Beitragszahlungen selbst übernehmen und diese anschließend als Betriebsausgabe von den Steuern absetzen. In diesem Fall würde er von den Beiträgen für die Sozialversicherung befreit, wodurch seine Lohnnebenkosten dem entsprechend sinken würden.
Alternativ kann der Arbeitnehmer die Beiträge auch selbst in Form einer Entgeltumwandlung finanzieren. Diese Variante der Direktversicherung beinhaltet, dass die Beitragssumme direkt vom Bruttogehalt der versicherten Person abgezogen würde. Hierbei wären dann bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
Demjenigen, der die Direktversicherung finanziert, sei es Arbeitgeber oder -nehmer entstünden also in jedem Fall steuerliche Vorteile.